Hier erfahren Sie alle wichtigen Fakten zur Einreise mit Hund nach Dänemark auch, welche Regelungen das aktuelle Hundegesetz beinhaltet und welche Hunderassen nicht nach Dänemark einreisen dürfen.

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Bestimmungen zur Einreise nach Dänemark mit Hund

Dänemark gehört schon seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Reisezielen für den Urlaub mit Hund. Das nordische Land ist für seine zahlreichen gemütlichen Ferienhäuser bekannt, in vielen davon sind Hunde herzlich willkommen. Grüne Wiesen, dichte Wälder, Heide- und Dünengebiete machen aus jedem Gassigang ein einmaliges Naturerlebnis. Doch seit der Einführung des dänischen Hundegesetzes im Jahr 2010 sind viele Dänemarkliebhaber verunsichert – auch wenn das Hundegesetz durch eine Änderung, die im Juli 2014 in Kraft trat, bereits wieder etwas entschärft wurde. 

Das braucht Ihr Hund für seine Einreise nach Dänemark

Stand: Juni 2021

Wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nach Dänemark nehmen möchten, gibt es drei Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein müssen, sonst kann die Einreise verwehrt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr vierbeiniger Liebling Folgendes hat:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • EU-Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung

Der Halter oder eine Person, der vom Halter die Verantwortung für das Haustier übertragen wurde, muss beim Grenzübergang zugegen sein, da die Einreise des Hundes andernfalls als kommerzielle Einfuhr gewertet wird. Tiere, die jünger als drei Monate sind, dürfen nur mittels einer besonderen Erklärung nach Dänemark eingeführt werden.

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Diese Regelungen stehen im dänischen Hundegesetz

Das Hundegesetz Dänemarks umfasst verschiedene Bestimmungen, die laut der dänischen Botschaft dazu dienen sollen, die Sicherheit für Mensch und Tier zu erhöhen und ein freundliches Miteinander zu ermöglichen.

Leinenpflicht für Hunde in Dänemark

Obwohl es eine Leinenpflicht in Dänemark gibt, haben Sie viele Möglichkeiten, Ihren treuen Vierbeiner im Urlaub auch frei laufen zu lassen. Es ist vorgeschrieben, Hunde während der Hauptsaison vom 1. April bis zum 30. September am Strand an der Leine zu führen. Wenn Sie im Wald spazieren gehen, müssen Sie Ihren Hund während des ganzen Jahres an die Leine nehmen. Daran sollten Sie sich unbedingt halten, denn es gibt in Dänemark ja extra spezielle Areale, in denen sich Ihr Liebling nach Herzenslust ohne Leine austoben kann: die sogenannten Hundestrände und Hundewälder. Weitere Informationen zu den Hundewäldern und -stränden finden Sie bei unseren Reisetipps für den Urlaub mit Hund in Dänemark.

Kein Zutritt für Hunde in dänischen Restaurants

Im Allgemeinen gilt auch in Dänemark, dass Hunde gastronomische Betriebe aus hygienischen Gründen nicht betreten dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde. Jedoch ist es in unserem nordischen Nachbarland möglich, als Gastwirt eine besondere Erlaubnis zu beantragen, um auch Hunde empfangen zu dürfen. Deshalb werden Sie in allen Regionen Dänemarks auf einige hundefreundliche Restaurants stoßen, in denen Sie gemeinsam mit Ihrem vierbeinigen Liebling schmausen können.

Spezifizierungen im Umgang mit Bissverletzungen

Vor allem ein Punkt in der ursprünglichen Fassung des dänischen Hundegesetzes sorgte für harsche Kritik auf internationaler Ebene: Hunde, die einen Menschen oder einen anderen Hund anfallen und diesem Bisswunden zufügen, sollten eingeschläfert werden. Da diese Regelung nicht genauer definiert wurde, befürchteten Hundehalter, dass auch ein spielerisches Knappen von Hunden untereinander zu deren Einschläferung führen könnte.

Ihr Recht auf einen Hundesachverständigen

Deshalb wurde dieser Punkt bei der Überarbeitung des dänischen Hundegesetzes präzisiert. Es wurde eine Festlegung getroffen, welcher Grad eines physischen Schadens vorhanden sein muss, um die Verletzung als Bisswunde zu klassifizieren. Diese Einschätzung sowie die Beurteilung, ob der Hund, der zugebissen hat, eingeschläfert werden soll, nimmt die dänische Polizei vor. Seit der Änderung des Hundegesetzes hat der Halter des betroffenen Tieres jedoch das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dabei handelt es sich um Tierärzte, die aufgrund ihrer Qualifikation vom dänischen Ministerium für Umwelt und Ernährung (dan. Miljø- og Fødevareministeriet) zum Hundesachverständigen ernannt wurden. Berücksichtigt wird beispielsweise, ob es sich bei dem Biss um eine übliche Reaktion beim Spiel unter Hunden gehandelt hat.

Präventive Maßnahmen für einen sorgenfreien Urlaub in Dänemark

Falls Sie sich Sorgen machen, dass Ihr Hund aus Übermut oder Angst zubeißen könnte, gibt es eine ganz einfache Lösung: Mit einem Maulkorb sind Sie immer auf der sicheren Seite. Dank einer vorausschauenden Planung und der richtigen Ausstattung können Sie also beruhigt mit Hund in den Urlaub nach Dänemark fahren.

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13 Hunderassen sind vom Einfuhrverbot betroffen

Auch in Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Listenhunde, also Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. Das dänische Hundegesetz listet 13 Rassen auf, die nicht einreisen dürfen, weil der Besitz und die Zucht dieser Arten in Dänemark verboten sind.

Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Gehört Ihr Hund einer dieser Rassen an, dann darf er leider nicht nach Dänemark einreisen. Das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen.

Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Falls Sie Ihren Hund bereits vor dem 17. März 2010 hatten und dies durch entsprechende Dokumente nachweisen können, darf Ihr vierbeiniger Liebling zusammen mit Ihnen nach Dänemark reisen. Zu beachten ist dann allerdings, dass der Hund dann an allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Maulkorb an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein darf, geführt werden muss. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Hunderassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu, die bereits seit 1991 in Dänemark verboten sind.

Achtung, Verwechslungsgefahr!

In Dänemark ist die Polizei für die Umsetzung des Hundegesetzes verantwortlich. Nun ist aber nicht jeder Polizist, und auch nicht jeder Zollbeamte, ein Experte für Hunde. Zudem gibt es einige Hunderassen, die zwar nicht auf der Liste des dänischen Hundegesetzes stehen, aber den in Dänemark verbotenen Arten zum Verwechseln ähnlich sehen. Die folgende Übersicht über Hunderassen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Optische Zwillinge der in Dänemark verbotenen Hunderassen:

  • Anatolischer Hirtenhund
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Cão Fila de São Miguel
  • Cane Corso Italiano
  • Dogo Canario
  • Dogo Ibérico
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Staffordshire Bullterrier
  • Polski Owczarek Podhalanski / Tatra-Schäferhund

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehören sollte, ist es ratsam, Dokumente mit in den Dänemarkurlaub zu nehmen, die dies belegen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum, aber auch ein Nachweis anderer Art sein. Die dänische Polizei ist dazu berechtigt, entsprechende Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Unterlagen mitzuführen, wenn Sie mit einem Vierbeiner, der vom Erscheinungsbild her einem der gelisteten Hunde ähnelt, in Dänemark auf Reisen sind. Die Polizei darf nicht einfach grundlos einen Abstammungsnachweis von Ihnen fordern. Falls Ihr Hund keinerlei Ähnlichkeit mit einer der in Dänemark verbotenen Hunderassen hat, liegt kein triftiger Grund vor.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

In der Regel wird dem Halter von der dänischen Polizei eine Frist gesetzt, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen darf. Kann der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, welches dadurch erst einmal aufgeschoben wird.

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Reisegepäck für den Hund

Im Reisegepäck sollten folgende Dinge für den Urlaub mit Hunden nicht fehlen:

  • EU-Heimtierpass, weitere notwendige Ausweispapiere
  • Leine und Halsband (mit Namensschild, Urlaubs- und Heimatadresse)
  • Hundetüten
  • Futter- und Wassernapf
  • Spielzeug
  • Hundehandtuch, Kamm, Bürste
  • Reiseapotheke sowie Zeckenzange und Flohspray
  • Hundekorb oder -decke
  • Hundefutter
  • evtl. Maulkorb
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Anreise und Überfahrt nach Dänemark

Während der Autofahrt sollten mehrere Pausen gemacht werden, damit das Haustier trinken und Gassi gehen kann. Aus Sicherheitsgründen wird entweder ein spezieller Autogurt für Hunde oder eine stabile Transportbox für die Fahrt empfohlen. Lassen Sie Ihren Hund nie alleine im Auto! So wird der Dänemarkurlaub mit Hund an der Nordsee und Ostsee sicher ein toller Hundeurlaub!

Sollten Sie mit einem Fährschiff von Scandlines nach Dänemark anreisen, können Sie Ihren Hund angeleint in die meisten Bereiche mitnehmen, nur nicht zum Buffet oder auf mit Teppich ausgelegte Böden. Wahlweise kann ihr Tier während der Überfahrt auch im Auto bleiben – Sie selbst können während der Überfahrt allerdings nicht auf das Autodeck.

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Fragen und Antworten rund um die Einreise mit Hund

Die Einführung des strengen Hundegesetzes blieb nicht ohne Konsequenzen. Allerdings waren davon vorrangig einheimische, also in Dänemark lebende Hunde betroffen. Das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung weist auf seiner Website explizit darauf hin, dass aus den Zahlen, welche die dänische Nationalpolizei vorgelegt hat, hervorgeht, dass bisher kein einziger Hund aus Deutschland aufgrund des umstrittenen Hundegesetzes eingeschläfert wurde. Zudem beinhaltet die Änderung des Hundegesetzes im Jahr 2014 die Neuerung, dass Grundbesitzer streunende Hunde, die sich auf ihrem Eigentum befinden, nicht mehr abschießen dürfen. Diese Regelung bestand seit 1872, damit ist der Urlaub für Hunde in Dänemark seit der Änderung des Hundegesetzes sogar sicherer geworden.

Bei der Einreise in unser Nachbarland müssen Sie folgende Unterlagen mitführen:

  • EU-Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung (Die Impfung muss spätestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein)
  • Ihr Hund muss außerdem “gechipt” sein.


Welpen die jünger als 12 Wochen sind und noch nicht geimpft wurden, dürfen grundsätzlich nicht nach Dänemark eingeführt werden.

Selbstverständlich. Bei kürzeren Überfahrten kann Ihr Hund einfach im Auto bleiben. Bei langen Überfahrten sollten Sie bereits bei der Fährbuchung nach Dänemark nachfragen, wo Sie sich während der Überfahrt mit Ihrem Hund aufhalten dürfen.

Mit dem Hund auf den Dünen in Dänemark
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